Zur Errichtung von Spritzenhäusern kam es erst nach 1800 im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten neuer Feuerlöschbestimmungen, sowie mit der Einführung der Feuerspritze, einer fahrbaren Wasserpumpe, die in einem separaten Gebäude untergebracht werden musste.
Zuvor war üblich, die zur Brandbekämpfung notwendigen Utensilien wie Reißhaken, Schaufeln und Ledereimer auf den einzelnen Gehöften des Dorfes bereit zu halten.
Wie im Lande üblich, war in das Lichtenower Spritzenhaus auch die Gefängniszelle integriert, da die Verhütung und Bekämpfung von Feuern zu den Aufgaben der Polizei gehörte. Die vom Ortsgendarm als verdächtig erscheinenden Personen, Bettler oder Landstreicher, wurden bis zur Klärung der Sachlage vorübergehend im Spritzenhaus eingesperrt.
Durch das Ortsstatut oder die Polizeiverordnung waren alle Einwohner zur Feuerlöschpflicht verpflichtet. Diese Rechtsverhältnisse der Pflichtfeuerwehr regelte das Gesetz vom 21.12.1904 und die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen.
Die Pflichtfeuerwehr wurde auf dem Lande zunehmend durch eine amtlich anerkannte feiwillige Feuerwehr verstärkt. Die Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Lichtenow erfolgte im Jahr 1905.
Mit der Errichtung des Schlauchturms, dem sogenannten Steigerturm, im Jahr 1929, wurde der Richtlinie für den Bau von Spritzenhäusern auf dem Lande, herausgegeben vom feuertechnischen Büro der Landes-Feuersozietät, gefolgt.
Westlich des Lichtenower Spritzehaus wurde im Jahr 1934 die Zisterne mit Hydrant errichtet.
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